I. Geltungsbereich
- Allen Lieferungen,
Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers einschließlich Beratungsleistungen
liegen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, nachstehende
Geschäftsbedingungen zugrunde.
- Sie gelten ebenso für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
- Mit Erteilung des Auftrages,
spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen
als akzeptiert und vereinbart.
- Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform und müssen vom Verkäufer rechtsverbindlich gegengezeichnet
werden.
- Etwaig widersprechende
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II.
Angebote und Vertragsschluss
- Die Angebote des Verkäufers
sind freibleibend und unverbindlich.
- Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit erst der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden.
- Insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklungen bleiben technische
und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, sowie Modell-,
Materialänderungen u.ä. vorbehalten. Derartige Änderungen begründen keine Ansprüche
gegen den Verkäufer.
III.
Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen
bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
IV.
Bestellung
- Bestellungen verpflichten
den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware.
- Verweigert der Käufer die
Abnahme der bestellten Ware, begründet dies für den Verkäufer - falls er auf die
Abnahme verzichtet - einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 30 %, in Sonderfällen,
bei nicht regulär durch den Verkäufer vertriebener Ware, bis zu 75 % des vereinbarten
Verkaufspreises, sofern nicht im Einzelfall der Käufer einen geringeren Schaden oder der
Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.
V.
Liefertermine und Fristen
- Die vom Verkäufer genannten
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
- Lieferzeiten bis zu vier
Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des
Käufers.
- Alle Lieferzeiten und
Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sie
beginnen mit dem Tage der Bestätigung des Auftrags durch den Verkäufer - jedoch nicht
vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung - und verlängern sich unbeschadet der
Rechte des Verkäufers bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
- Teillieferungen sind
zulässig.
- Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen
etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der
Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Verkäufer kommt in
Verzug, wenn ihm der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt
hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in
Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art,
sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt auf Seiten des Verkäufers vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vor.
VI.
Zahlung
- Soweit nicht anders
vereinbart, sind Rechnungen sofort gegen Nachnahme, bar oder durch
Überweisung auf unser Konto spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
- Der Verkäufer ist
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der
Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Gerät der Käufer in
Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
- Kommt der Käufer seiner
Zahlungsverpflichtung nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder
werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die Kreditwürdigkeit des Käufers in
Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Der Käufer ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zustimmt oder
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
VII.
Versand und Gefahrtragung
- Der Versand erfolgt per POST
auf Gefahr und Kosten des Käufers.
- Ergeht keine gegenteilige
Weisung, versichert der Verkäufer jede Sendung mit dem Warenwert, um dessen
Transportrisiko zu mindern.
- Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Ware die Räumlichkeiten des Verkäufers verlässt. Wird der
Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder völlig unmöglich gemacht, geht
die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf
diesen über.
VIII.
Preise
- Preise des Verkäufers
verstehen sich in EUR zuzüglich der Kosten für Versand, Versicherung (falls nicht
ausdrücklich abgelehnt) und Verpackung, aber inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe.
- Bei Endverbrauchern
verstehen sich die Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Ändert sich der Preis nach
der Bestellung, hat der Käufer ein Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden.
IX.
Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich
das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm
zustehenden Forderungen und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, vor.
- Verarbeitung oder Umbildung
der Waren erfolgen stets für den Veräußerter als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das
(Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum
zusteht, wird im folgenden als "Vorbehaltsware" bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den
Käufer in stets widerruflicher Weise, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für
seine (= Käufer) Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers
wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum des
Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Sämtliche Kosten und den
Ersatz etwaiger Schäden auf Seiten des Verkäufers trägt der Käufer allein.
- Bei rechtswidrigem Verhalten
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der
Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt (soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
X.
Gewährleistung
- Für alle vom Verkäufer
gelieferten Waren gilt, sofern nicht gesondert in den Produkt-
Detailbeschreibungen oder spätestens in der Auftragsbestätigung (e-mail)
daraufhingewiesen wird, die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2
Jahren. (Achtung siehe unter 4)
- Der Käufer hat dem
Verkäufer Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften der gekauften Ware
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes
schriftlich anzuzeigen. Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem
Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen ist es im
Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zwingend erforderlich, der
fehlerhaften Ware eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung
beizufügen. Zudem muss sich die Ware in der Originalverpackung befinden.
- Im Falle eines Fehlers der
gelieferten Ware sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind dem
Verkäufer drei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Der Verkäufer ist zur Nachbesserung
jedoch nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits sämtliche
Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
- Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht, wenn
- für Aufwendungen des
Austausches von Bauelementen, Baugruppen und Bauteilen aufgrund des Nichterreichens eines
Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden;
- für Kosten einer Änderung
der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und/oder des Produktionsverfahrens aus
aufgetretenen Gewährleistungsverpflichtungen;
- für Fehler, die auf die
Benutzung falscher oder fehlerhafter Programmdaten oder Software zurückzuführen sind
(z.B. Betriebssysteme, serienmäßige und/oder individuell hergestellte Programme).
- Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.
- Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund von unsachgemäßem Anschluss, Feuer,
Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Transport und normalem Verschleiß entstehen.
- Aufgebrochene Softwarepakete
sind von einem Umtausch, bzw. einer Rücknahme ausgeschlossen.
- Modifikationen
an einem Produkt vorgenommen. (z.B. modifizierte Spielkonsolen, DVD
Player usw.)
XI.
Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss ("culpa in contrahendo") und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
- Im Höchstfall ist der
einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.
XII.
Export
Der Export der
Waren des Verkäufers durch den Käufer in Nicht-EG-Länder bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Verkäufers, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen
jeglicher behördlicher Ein- und Ausführungsgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
XIII.
Erfüllungsort
Erfüllungsort
sämtlicher Lieferungen und Leistungen ist sowohl für den Käufer als auch für den
Verkäufer Bochum.
XIV.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Geschäftsbetrieb, insbesondere für
Streitigkeiten im Wechsel- und Scheckverfahren sowie im gerichtlichen Mahnverfahren ist
Bochum.
- Hat ein Käufer seinen Sitz
im Ausland, bestätigt er diese Gerichtsstandsvereinbarung schriftlich.
- Der Verkäufer kann nach
seiner Wahl auch am Sitz des Käufers klagen.
XV.
Anzuwendendes Recht
Auf Verträge des
Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
XVI.
Teilnichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten
einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die
übrigen Regelungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass
der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird. Dasselbe gilt für eventuell auszufüllende Lücken dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. |